Reform der niedersächsischen Bauverordnung

Prolog

Das Thema Wohnen ist eines der drängendsten Themen unserer Zeit. Die Angebotsmieten haben sich den in den vergangenen Jahren – insbesondere in den A und B Städten – nahezu verdoppelt und liegen in den Oberzentren Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart und Berlin mittlerweile in der Neuvermietung deutlich oberhalb der 10-15 EUR/qm. Der Anteil der Miete am Gesamteinkommen eines Haushalts steigt somit stetig. Auch Kaufpreise für Wohneigentum sind in den vergangenen Jahren kräftig gestiegen. Im Ergebnis fällt es immer mehr Menschen schwer, Geld zur Seite zu legen oder sich Eigentum zur Altersvorsorge zu kaufen. Politische Maßnahmen (Mietpreisbremse, Mietendeckel, Baukindergeld) konnten bislang nicht den gewünschten Effekt erzielen oder sind nicht gesetzeskonform.

Die Jungen Liberalen bekennen sich zum Prinzip des Eigentums. Wir wollen es möglichst vielen Menschen ermöglichen, sich eigenen Wohnraum in Form einer Eigentumswohnung oder eines EFH zu kaufen. Gleichzeitig ist es unser Ziel, dass Menschen langfristig nicht mehr als 1/3 ihres Haushaltseinkommens für Miete ausgeben müssen. Wir erkennen an, dass bei konstanter bis steigender Nachfrage nach Wohnraum insb. in Städten nur eine Vergrößerung des Angebots (=mehr Wohnraum) zielführend ist. Unser Ziel ist es daher, zukünftig deutlich mehr Wohnraum zu schaffen als bislang. Starke Eingriffe in das Eigentumsrecht (Mietendeckel) oder Beschränkung des Besitzes lehnen wir ab.

Mit diesem Antrag wollen wir bestehende Hürden in der Bauordnung abbauen und Weichen für die Zukunft stellen. Konkret fordern wir:

  •  Einrichtung einer webbasierten Plattform zur Einreichung von Bauanträgen
  • Verbindliche Service-Level für die Bauämter:— Innerhalb von 3 Tagen erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit

    — Innerhalb von 2 Monaten erfolgt die Bearbeitung des Bauantrags

    — Bekommt der Antragsteller innerhalb von 2 Monaten keine Rückmeldung, gilt der Bauantrag als genehmigt (sofern Unterlagen vollständig sind)1

    – Verlängerungen der Bearbeitungszeit bedürfen der Einzelfallprüfung durch den Bauderzernenten

     

  • Dachgeschoss-Ausbauten sind anzeigepflichtig, bedürfen jedoch keiner Genehmigung
  • Innerhalb von Gebieten mit Mischnutzung (Wohnen und Gewerbe) ist eine Umwandlung von Gewerbefläche in Wohnraum anzeigepflichtig, bedarf jedoch keiner Genehmigung
  • Erteilte Baugenehmigungen gelten für einen Zeitraum von 3 Jahren als “Muster-BG”. Innerhalb eines Flurbereichs sind Neubauten lediglich anzeigepflichtig, sofern sie nicht negativ von der Muster-BG abweichen. (“serielles Bauen”)
  • Erstellung eines Personalsbedarfs-Plans für das Bauamt mit Horizont von 10 Jahren. Hier ist unter Berücksichtigung von Fluktuation und ruhestandsbedingten Abgängen eine Personalplanung mit Personalaufbau zu erstellen und mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen (z.B. Weiterbildung von MA, Rekrutierungskonzepten, Personalleihe aus anderen Behörden).

 

1 Im Hinblick auf den Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde und des entsprechenden Zeitpunktes, ist der Antragssteller zum Nachweis verpflichtet, wenn er sich deswegen auf die Genehmigungsfiktion berufen möchte. Sofern diese fingierte Genehmigung als nichtig erachtet werden sollte bzw. zurückgenommen oder widerrufen werden soll, wird hierfür auf die Regelungen der 43ff VwVfG verwiesen