Promotion ist Forschung

Der Doktorgrad bescheinigt die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten, und wird von deutschen Universitäten nach einer Promotion mit Beteiligung an Forschung und Lehre verliehen. Die Jungen Liberalen erkennen an, dass ausgezeichnete Forschung heute auch außerhalb der Universitäten stattfinden. Forschungsstarke Fachbereiche von Fachhochschulen, die exzellente Lehre mit Spitzenforschung vereinen, sollen nach Auffassung der Jungen Liberalen Niedersachsen ein eigenständiges Promotionsrecht erhalten. Für die betroffenen Fachhochschulprofessoren sollen keine zusätzlichen formalen Anforderungen gestellt werden, die für eine Betreuung von Promovierenden zu
erfüllen wären. Um die Symbiose aus Forschung und Lehre, von dem beide Bereiche profitieren, zu erhalten, bleibt das Promotionsrecht aber weiterhin auf lehrende Hochschulen beschränkt; ein eigenes Promotionsrecht für hochschulexterne Forschungseinrichtungen wie Max-Planck-Institute lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab.

Weiterhin setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dafür ein, dass Anstellungen als wissenschaftliche Mitarbeiter für Promovierende, die als wirtschaftliche Grundlage für den Erfolg einer Promotion wichtig sind, nicht unter der zu erwartenden Dauer einer Promotion (in der Regel nicht unter drei Jahren) befristet werden. Auch soll der Doktorgrad zukünftig nicht mehr in den Personalausweis und den Reisepass aufgenommen werden, da dieser kein Namenszusatz ist.