Mutter bleibt Mutter – auch vor 1992

Die Anerkennung von Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung und die damit vebundenen Rentenansprüche sind derzeit willkürlich, nicht gerecht und unzureichend. Den zusätzlichen Einnahmen zugunsten der Versichertengemeinschaft stehen keine entsprechenden kinderbezogenen Rentenansprüche für die Mütter gegenüber.

Die rentenrechtliche Ungleichbehandlung der Erziehungszeiten trifft zudem genau die Mütter, die mit vor 1992 geborenen Kindern nicht auf ein ausreichendes Betreuungsangebot oder gar auf einen Rechtsanspruch für einen Kita-Platz zurückgreifen konnten. Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten ist jedoch das einzige Instrument in der gesetzlichen Rentenversicherung, das elterliche Rentenansprüche aufgrund der Kindererziehung, d.h. unabhängig von der Beschäftigungsbiografie, begründet.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich deshalb für eine angemessene rentenrechtliche Berücksichtigung der Erziehungszeiten von Müttern ein, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.

Es muss mithin eine rechtliche Regelung gefunden werden, die auch zukünftig finanzierbar ist, Bestandsschutz gewährleistet sowie Kindererziehungszeiten angemessen und gerecht berücksichtigt. Die Finanzierung soll mit der untenstehenden Anpassung der Entgeltpunkte und über den bereits heute gezahlten Zuschuss des Bundes finanziert werden.

Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen zwei Entgeltpunkte erhalten. Gleichzeitig sollen zukünftige Neuansprüche auf einen gemeinsamen Mittelwert (z.B. bei 2,5 Entgeltpunkten) angepasst
werden. Damit wäre die politische Unfähigkeit bei der Einführung der Anerkennung von Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zumindest teilweise neutralisiert.

Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten ist zudem keine bedarfsabhängige Lohnersatzleistung. Deshalb darf sie zukünftig rentenrechtlich auch nicht als solche bewertet werden. Das Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze soll deshalb für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Auswirkungen mehr haben (schrankenlose additive Lösung).

Menschen, die sich für Kinder entscheiden, tragen nicht nur individuelle finanzielle Risiken, sondern sorgen auch für zusätzliche Einnahmen zugunsten der Versichertengemeinschaft – damit müssen auch gerechte und kinderbezogene Rentenansprüche verbunden sein. Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen deshalb Ge-rechtigkeit in der rentenrechtlichen Anerkennung von Kindererziehungsleistung herstellen und damit diejeni-gen vor Altersarmut schützen, die durch die Geburt und die Erziehung von Kindern einen elementaren Beitrag für die Tragfähigkeit unseres Sozialversicherungssystems leisten.

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//Anmerkung//

Dieser Antrag ist natürlich auch auf Väter bezogen. Die Kindererziehungszeit wird jedoch nur einem Elternteil zugeordnet, nämlich demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen die Eltern das Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Soll der Vater die Kinderer-ziehungszeit erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen die Eltern für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Bei Lebenspartnern aus eingetragenen Lebenspartnerschaften gelten Sonderregelungen (vgl. Deutsche Rentenversicherung).