Mülltonnenepos beenden – Vorschriften zeitgemäß anpassen!

Die Jungen Liberalen Niedersachen fordern, dass der Paragraph §16 Nr. 1 der Unfallverhütungsvorschrift Müllbeseitigung aus dem Jahr 1979 mit dem Wortlaut:

„Müll darf nur abgeholt werden, wenn: die Zufahrt zu den Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist. Diese gilt nicht, wenn ein kurzes Zurückstoßen für den Ladevorgang erforderlich ist, z.B. bei Absetzkippern“

geändert wird in den Wortlaut:

„Müll darf nur abgeholt werden, wenn: bei Straßen ohne Wendemöglichkeit das Rückwärtsfahren durch einen betriebszugehörigen Einweiser sicher gewährleistet wird.“