Mobile Inklusion fördern – Den öffentlichen Personen Nahverkehr barrierefrei machen.

Die FDP-Landtagsfraktion und die FDP Bundestagsfraktion werden aufgefordert,

  1. sich dafür einzusetzen, dass die Barrierefreiheit im ÖPNV zügig tatsächlich hergestellt wird. Dazu gehört die Umstellung auf geeignete Fahrzeuge (Busse, Kfz und Straßen-/Bahnen) ebenso wie die Herstellung der baulichen Voraussetzungen an Haltestellen und Bahnhöfen.
  2. initiativ zu werden, damit die schon bestehende Verpflichtung zur Barrierefreiheit im Personenbeförderungsgesetz, wirksam ab dem 01.01.2022, § 8 Absatz 3 PBefG, in den Ausnahmefällen einer längeren Umsetzungszeit i.S.d. § 8 Absatz 3 Satz 4 PBefG, bis spätestens zum 01.01.2024 umgesetzt sein muss.

Auch in der heutigen Zeit sind in Deutschland immer noch nicht alle Bürger in der Lage, die öffentliche Infrastruktur im Bereich des Personennahverkehrs zu nutzen. Haltestellen und auch die Verkehrsmittel selber sind nicht an die Bedürfnisse von teilhabeberechtigten Menschen angepasst. Hier ist beispielsweise der neue ICE 4 zu nennen. Gegenüber dem Vorgängermodell ergeben sich für Rollstuhlfahrer Verschlechterungen, die es unmöglich machen, alle Teile des Zuges zu erreichen.

Der fehlende Umbau vieler Bushaltestellen und Bahnhöfe in Niedersachsen führt dazu, dass der Zustieg mit Rollstuhl tatsächlich oder rechtlich nicht möglich ist. Das bedeutet, gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen, eine massive Benachteiligung von Menschen mit körperlichen Einschränkungen ihrer Mobilität. Durch diese Umstände findet ein de facto Ausschluss dieser Personengruppen aus einem Bereich des öffentlichen Lebens statt.