Kontinuierliche jährliche Anpassung der Entgeltgrenze bei geringfügigen Beschäftigten (Mini-Jobs)

Die Entgeltgrenze der geringfügigen Beschäftigten ist jährlich anzupassen.

Insbesondere sollen bei der Anpassung die Entwicklung des Reallohns und des Preisindexes berücksichtigt werden.

Die Grenzen für den Gleitzonenfall sind ebenfalls dementsprechend anzupassen.