Keine Sanierung kommunaler Haushalte durch Blitzer

Im Jahr 2021 wurden 93.915 Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland registriert. In Niedersachsen gibt es momentan insgesamt 527 mobile oder feste Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung, sogenannte Blitzer. Durch Blitzer nehmen der Staat und die kommunalen Institutionen teils mehrere Millionen Euro jährlich ein. Die Einnahmen durch Messgeräte sanken im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Prompt erhöhte das Bundesverkehrsministerium das Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen um 100 Prozent. Wer etwa innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt 70 Euro. Für uns ist klar, dass Bußgelder im Straßenverkehr kein Instrument zur Aufstockung oder zum Ausgleich von kommunalen Haushalten sein dürfen. Vielmehr sehen wir dringenden Handlungsbedarf bei der Verkehrsüberwachung, sowie der finanziellen Verhältnismäßigkeit bei der Ahndung von Verstößen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern:

  1. Blitzer Apps legalisieren: Wir fordern die restlose Streichung von §23 Abs. 1c StVO, dem Verbot der Nutzung sogenannter Blitzer Apps.
  2. Den Rechtsweg transparent machen: Nicht selten werden Blitzer rechtswidrig aufgestellt. Etwa weil der Abstand zu einem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild nicht eingehalten wird oder auch weil die verantwortliche Verwaltung die Installation des Blitzers nicht im Vorhinein mit der örtlichen Polizei abgesprochen hat. Deshalb fordern wir:

    • auf Bußgeldbescheiden nicht nur die Möglichkeit der Anfechtung, sondern explizit auch die Rechtsgrundlage und Notwendigkeit für die Installation des jeweiligen Blitzers hingewiesen wird.

    • der Bearbeitung von Anfechtungen eine hohe Priorität zuzuweisen und im Falle einer rechtswidrigen Installation die unverzügliche Entfernung, sowie die selbstständige Rücküberweisung von Bußgeldern an alle Betroffenen durch die Behörde.

    • Die zuständige Kommune soll auf den Bau neuer Blitzer in ihren öffentlichen Bekanntmachungen hinweisen.

  3. Installation von Blitzern und Voraussetzungen gemäß §45 StVZO

    • Mobile und feste Blitzer dürfen nur nach dem erfolglosen Versuch sämtlicher anderer verkehrsberuhigende Maßnahmen eingesetzt werden.

    • Grundsätzlich sollte die Verwendung von Blitzern immer das letzte Mittel der Wahl für eine (vorübergehende) Verkehrsberuhigung sein. Bauliche Maßnahmen oder neuartige Formen der Verkehrsberuhigung haben grundsätzlich Vorrang. Das dauerhafte Ziel ist deshalb immer die Vermeidung von Blitzern.

    • Feste Blitzer sollen in einem Abstand von zwei Jahren auf ihre Notwendigkeit überprüft und gegebenenfalls entfernt werden. Lässt sich ein Regelungsbedarf nicht mehr belegen, so ist der Blitzer abzubauen und gegebenenfalls durch andere verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ersetzen.

    • Mit einem Abstand von mindestens 300 Metern muss für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar ein entsprechendes Hinweisschild aufgestellt werden.

  1. Prävention statt Intervention

    • Neben der schlichten Abfrage der Verkehrsregeln, wollen wir in den Fahrschulen einen stärkeren Fokus auf die möglichen Folgen von “Rasen” legen. Unter Lektion 7 “Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise” wollen wir den Schwerpunkt: Folgen von Unfällen infolge der Missachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen ergänzen. Exemplarisch soll hierbei auf die möglichen Folgen eines Unfalls, z.B. in Form von Überlebenschancen oder Fallbeispielen mit persönlichen Schicksalen, eingegangen werden.

    • In Schulen wollen wir  Verkehrssicherheit Seminare zur Sensibilisierung durchführen.

    • Tempolimits jenseits von 130 km/h wollen wir ermöglichen, um neben dem Limit von 130 und dem Wegfall einer Geschwindigkeitsbegrenzung, eine adäquate Verkehrsberuhigung zu erreichen.

    • Auf Landstraßen wollen wir durch die Ersetzung von Ampeln durch Kreisverkehre nach niederländischem Vorbild einen fließenden Verkehr, sowie eine Verkehrsberuhigung durch die wiederkehrende Vergegenwärtigung der eigenen Geschwindigkeit erreichen.