Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen es ab Fahrverbote als Nebenstrafe für Delikte, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, zuzulassen. Die entsprechenden Änderungen (Drs.: 18/11272) sollen zurückgenommen werden.
Gleichzeitig wurden durch die BT-Drs. die Zeugenrechte erheblich eingeschränkt. Während Zeugen im Strafverfahren nach altem Recht nur bei staatsanwaltschaftlicher (§ 161a I StPO) oder richterlicher (§ 48 I StPO) Vorladung gezwungen waren, zu erscheinen, ist der Zeuge nunmehr nach § 163 III S. 1 i.V.m. § 163 IV – VI StPO n.F. auch bei der Ladung von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungspersonen zum Erscheinen verpflichtet. Zwar besteht insofern eine Einschränkung, als zuvor die Staatsanwaltschaft über die Zeugeneigenschaft entscheiden muss (§ 163 IV S. 1 Nr. 1 StPO n.F.) und auch etwaige Zwangsmittel nur von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden können (§ 163 IV S. 1 Nr. 1 StPO n.F.), gleichwohl bieten diese Mechanismen keinen ausreichenden Schutz der Bürgerrechte. Zum einen ist jeder Polizeibeamter ab dem mittleren Einstiegsamt (A7) eine solche Ermittlungsperson nach § 152 GVG i.V.m § 1 Nr. 3 StAErmPersV Nds, sodass die Gewährleistung, die ein Volljurist gewähren kann, entgegen der Argumentation in der BT-Drs. 18/11272 S. 30 a.E. eben nicht gegeben ist. Vielmehr scheint es so, als würden das Ressourcenargument lediglich vorgeschoben, um Verfahrensrechte unnötig einzuschränken. Im Ergebnis führt dies auch nicht nur zu einer Verkürzung der Zeugenrechte, sondern natürlich viel mehr der Rechte des Angeklagten. Zum anderen muss auch die gewünschte Verfahrensbeschleunigung bezweifelt werden, wenn gem. dem § 163 IV Nr. 1 – 4 StPO die Staatsanwaltschaft ohnehin bei allen grundlegenden Entscheidungen beteiligt werden muss.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern den Gesetzgeber auf, anstatt knappe Ressourcen bei der Staatsanwaltschaft durch die Verkürzung von Zeugenrechten zu erreichen, die Staatsanwaltschaften personell so auszustatten, dass sie alle rechtsstaatlichen Aufgaben angemessen wahrnehmen kann und die Einschränkungen der Rechte von Zeugen zurückzunehmen.