Kein Verlass auf Wahlcomputer bei demokratischen Wahlen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich gegen eine elektronische Stimmabgabe an Wahlcomputern bei Volksvertreterwahlen aus, da hierbei die Integrität des Wahlergebnisses nicht überprüfbar ist. Sie fordern daher die Ersetzung des §35 Bundeswahlgesetz, Absatz 1 („Zur Erleichterung der Abgabe und Zählung der Stimmen können anstelle von Stimmzetteln und Wahlurnen Wahlgeräte benutzt werden.“) durch den folgenden Text: „Zur Erleichterung der Zählung der Stimmen können Wahlgeräte verwendet werden, wenn hierbei die Möglichkeit der manuellen öffentlichen Auszählung der Stimmzettel gewährleistet wird. Im Falle einer Anfechtung des Wahlergebnisses wird das rechtsverbindliche Wahlergebnis durch eine manuelle Auszählung der Stimmzettel ermittelt.“

Weiterhin fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen eine entsprechende Anpassung des niedersächsischen Landeswahlgesetzes (§ 26, Absatz 4) sowie der Wahlverordnungen niedersächsischer Kommunen in diesem Sinne.