Jugendpolitik mit Perspektive und Zukunft. – “Gebt den Kindern das Kommando!

Die Weichen für unsere Zukunft werden nicht morgen oder übermorgen, sondern heute gestellt. Von der Klimakrise über die Europa- und Bildungspolitik bis zum Kampf gegen Rechtsextremismus, ist es unsere Generation, welche die Folgen am stärksten spüren wird. Dabei genügt schon der Blick auf die Gegenwart, um unser Verlangen nach politischer Partizipation zu verstehen: Schon im Hier und Jetzt beeinflusst nahezu jede Entscheidungen direkt oder indirekt die Lebensrealität junger Menschen. Dennoch können Jugendliche an diesen Entscheidungen kaum oder gar nicht mitwirken. Dies ist umso unverständlicher, als dass längst belegt ist, dass junge Menschen sehr wohl die Fähigkeit und Reife besitzen, sich sachlich mit unterschiedlichen Argumenten auseinanderzusetzen und eine eigene Meinung zu bilden. Das haben erst kürzlich die Demonstration gegen die Urheberrechtsrichtlinie und Fridays for Future erneut unter Beweis gestellt. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die politische Mitbestimmung junger Menschen auf allen Ebenen ein. Wir wollen nicht nur zuschauen und mitreden, wir wollen mitentscheiden.

Wahlalter

Demokratie lebt von Wahlen und Abstimmungen, an denen die Allgemeinheit, d.h. alle Bürgerinnen und Bürger mitwirken können. Dieser Grundsatz wird durch den pauschalen Wahlausschluss von unter 18-Jährigen verletzt. Viele Jugendliche übernehmen im Ehrenamt bereits Verantwortung für unsere Gesellschaft, sind in Ausbildung und zahlen Steuern und Sozialabgaben oder engagieren sich in Parteien und NGOs für ihre politische Überzeugung. Es ist an der Zeit, diesen Menschen eine Stimme zu geben.

Deshalb fordern wir das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.

Das passive Wahlrecht für die Wahlen zur Vertretung der Kommune fordern wir ab 16 Jahren.

Ferner fordern wir, dass in § 80 Abs. 5 Nr. 1 NKomVG genannte Mindestalter für Bürgermeister- und Landratskandidaten von bisher 23 auf 18 Jahre herabzusetzen.

Jugendparteien

Junge Menschen sind in Parteien und Parlamenten unterrepräsentiert. Das wollen wir ändern, indem wir die politischen Jugendorganisationen unmittelbar in Wahlen einbinden und damit zu echten Jugendparteien weiterentwickeln.

Dazu wollen wir den Jugendorganisationen nach dem Vorbild der Schweiz ermöglichen, eigene Wahllisten zu Kommunal-, Landes- und Bundestagswahlen einzureichen und mit der Mutterpartei eine Unterlistenverbindung einzugehen. Jede Stimme, die der Jugendpartei nicht (mehr) zum Gewinn eines Mandats verhilft, geht automatisch auf die Mutterpartei über. Auch im Hinblick auf die 5%-Hürde werden die Stimmen beider Listen zusammengerechnet. Voraussetzung für eine Unterlistenverbindung ist, dass die Jugendpartei satzungsgemäß als offizielle Vorfeldorganisation der Mutterpartei anerkannt ist. Die Verbindung muss spätestens mit dem Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen angezeigt, auf dem Wahlzettel angegeben und kann nicht aufgelöst werden.

Jugendparlamente

Menschen unter 18 Jahren haben keine parlamentarische Vertretung. Ihr Einfluss auf politische Entscheidungen ist dementsprechend gering. Auch § 35 NKomVG wird nur zögerlich und oberflächlich angewandt. Deshalb wollen wir jungen Menschen mit einem Bundesjugendparlament, Landesjugendparlamenten und kommunalen Jugendparlamenten Organe zur demokratischen Partizipation geben.

Die Wahlen zu den Jugendparlamenten und die entsprechende Wahlbenachrichtigung sollen wie die Parlamentswahlen in Estland digital erfolgen. Automatisch passiv und aktiv wahlberechtigt ist jeder zwischen zwölf und 24 Jahren. Wer unter zwölf Jahren ist, erlangt das aktive Wahlrecht durch einen formlosen schriftlichen Antrag an das zuständige Wahlamt. Die Wahlperiode des Jugendparlaments soll auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zwei Jahre betragen.

Den Jugendparlamenten muss ein Antragsrecht in den Parlamenten und den kommunalen Vertretungen gewährt werden. Gegenüber den Stadtverwaltungen, der Landes- und Bundesregierung ist ihnen ein Fragerecht zu geben. Zu Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen, können sie Stellungnahmen abgeben und müssen auf Wunsch angehört werden. Einmal pro Jahr können sie die gesamte Regierung bzw. die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten zitieren und in öffentlicher Sitzung befragen. Schließlich müssen sie auch Öffentlichkeitsarbeit betreiben und Jugendinitiativen fördern können. Für ihre Aufgaben sind sie mit ausreichend Personal und eigenen finanziellen Mitteln auszustatten. Geeignete Räumlichkeiten haben die zuständigen Ebenen bereitzustellen.

Die Organisation der Jugendparlamente (Anzahl und Ablauf der Plenarsitzungen, Einsetzung von Ausschüssen etc.) fällt in die Verantwortung der Jugendparlamente. Sie muss demokratischen Grundsätzen entsprechen und unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Gewählten Vertreterinnen und Vertretern sind Reise- und Übernachtungskosten zu erstatten. Grundsätzlich muss es möglich sein, sich zu jeder Präsenzsitzung auch digital dazu zuschalten. Wer sich im Jugendparlament engagiert, ist vom Schulunterricht, der Hochschule oder dem Arbeitgeber zu befreien.

Jugendorganisationen

Jugendorganisationen leisten einen bedeutenden Beitrag zur Selbstverwirklichung von Jugendlichen und zur politischen Bildung nach dem Motto learning by doing. Deshalb wollen wir Jugendorganisationen stärker fördern und ihnen auf kommunaler Ebene mehr Mitwirkungsrechte geben.

Wir fordern in jeder niedersächsischen Kommune eine Informationsfreiheitssatzung. Im Rahmen einer solchen Satzung ist Jugendorganisationen ein erweitertes Auskunftsrecht zu gewähren. Ferner sollen politische Jugendorganisation einen Einwohnerantrag gemäß § 31 NKomVG auch ohne das vorherige Sammeln von Unterschriften stellen können.

Viele Jugendorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen und sind ein Grundpfeiler für das Bestehen unserer offenen Gesellschaft. Doch zunehmend werden in Vereinen ehrenamtliche Stellen vakant. Wir sind überzeugt, dass junge Menschen Vereinsstrukturen langfristig unterstützen, wenn sie mit ihnen frühzeitig in Kontakt kommen. Dabei ist es nebensächlich, ob es sich um die freiwillige Feuerwehr, das Technische Hilfswerk, die Pfadfinder oder politische Jugendorganisationen handelt, entscheidend ist das Engagement. Daher muss es hierfür auch eine angemessene finanzielle Förderung geben. Deshalb fordern wir das Land Niedersachsen auf, die Förderrichtlinien dahingehend zu verändern, dass auch die Selbstorganisation von Jugendorganisationen (Geschäftsstelle, Kongresse, Klausurtagungen) förderfähig wird. Gleiches muss für Bildungsveranstaltungen in anderen Bundesländern und im europäischen Ausland gelten. Kosten für die Eintragung und Änderung des Vereinsregisters sind in jedem Fall vollständig zu erstatten.

Jugendarbeit braucht nicht nur Geld, sondern auch den Raum sich zu entfalten und zu organisieren. Daher fordern wir, dass jede Kommune ein Haus der Jugend errichtet oder prüft, ob das bestehende modernisierungsbedürftig ist. Attraktive Seminarräume in ausreichender Zahl, die rund um die Uhr und gebührenfrei zugänglich sind, halten wir hierbei für unbedingt erforderlich. Bestenfalls bietet das Haus der Jugend den örtlichen Jugendorganisationen, wie in der Stadt Wolfsburg, auch Platz für eigene Büroräume.

Schulen

Die Schule beeinflusst den künftigen Werdegang von Kindern und Jugendlichen wie kaum eine andere staatliche Institution. Sie steht deshalb in der Verantwortung demokratische Mitbestimmung nicht nur zu lehren, sondern selbst zu ermöglichen und aktiv zu fördern.

Deshalb wollen wir die Mitbestimmungsrechte der Schülerinnen und Schüler an den Schulen verbessern, indem wir die Direktwahl der Schülersprecherin oder des Schülersprechers durch alle Schülerinnen und Schüler im NSchG verankern. Schulen muss die Autonomie verliehen werden innerhalb eines bestimmten Rahmens die Zusammensetzung der Gesamtkonferenz und des Schulvorstandes selbst zu bestimmen. Jede Statusgruppe, also Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler müssen in besagten Gremien mit mindestens einem Viertel und maximal der Hälfte des Stimmgewichts vertreten sein. Die Gemeinde-, Kreis- und Stadtschülerräte sind berechtigt je ein Mitglied mit beratender Funktion in den Schulausschuss der Vertretung zu entsenden. Stellvertreterinnen oder Stellvertreter müssen flexibel und jederzeit nachnominiert werden können.

Es genügt nicht, jungen Menschen nur die Möglichkeit zur politischen Partizipation einzuräumen. Wir wollen sie auch dazu befähigen, ihre Rechte auszuüben und sich für ihre Interessen einzusetzen. Deshalb muss der Politikunterricht in Niedersachsen runderneuert werden. Neben den grundlegenden Werten und der Funktionsweise unseres politischen Systems auf kommunaler, Landes-, Bundes- und EU-Ebene gehört dazu vor allem selbst Politik zu machen. D.h. die Schülerinnen und Schüler sollen Gespräche mit verschiedenen Interessenverbänden (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Bürgerrechtsorganisationen, Umweltverbände etc.) führen, lernen diese kritisch zu reflektieren und eigene Lösungen unter angemessener Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansichten ausarbeiten. Mit der Landesschulbehörde oder anderen geeigneten Organisationen sollen Planspiele für den Politikunterricht kurs- und schulübergreifend organisiert und durchgeführt werden. Der Beutelsbacher Konsens muss dabei stets gewahrt bleiben. An Tagesausflügen in den Niedersächsischen Landtag und in die kommunale Vertretung vor Ort sollte jede Schülerin und jeder Schüler im Laufe ihrer/seiner Schulzeit mindestens einmal teilgenommen haben.

Hochschulen

Auch in der Selbstverwaltung unserer Hochschulen wollen wir den vielfältigen Interessen und Belangen junger Menschen mehr Geltung verschaffen. Denn wir sind überzeugt, dass Studierende selbst am besten wissen, was gut für sie ist. Unser Ziel ist es, die Statusgruppe der Studierenden in der akademischen Selbstverwaltung zu stärken. So wollen wir nicht nur die Strukturen demokratischer und partizipativer gestalten, sondern auch eine Kultur des gleichberechtigten Miteinanders schaffen, damit alle Statusgruppen in den Hochschulen gemeinsam die Zukunft ihrer Bildungseinrichtung gestalten können.

Die bisher bestehende Hochschullehrer-Mehrheit gemäß § 16 Abs. 3 S. 1 NHG lehnen wir deshalb ab. Stattdessen fordern wir, dass die Hochschullehrer stets über höchstens die Hälfte der Stimmen in allen Gremien verfügen dürfen, sodass ein Stimmgleichgewicht der Hochschullehrer gegenüber den additiven Stimmen der Studierenden, der wissenschaftlichen Mitarbeiter und den Mitarbeitern in Technik und Verwaltung besteht.

Daneben fordern wir, dass auch bei der Zusammensetzung der Findungskommission zur Ernennung bzw. Bestellung einer neuen Präsidentin oder eines neuen Präsidenten einer Hochschule die Studierenden mit mindestens einer stimmberechtigten Vertreterin oder Vertreter berücksichtigt werden. § 38 Abs. 2 S. 3 NHG ist entsprechend zu ergänzen.

Weiterhin setzen wir uns für die Einführung von studentischen Vizepräsidenten mit dem Aufgabenbereich Studium und Lehre an allen niedersächsischen Hochschulen ein, um die gemeinsame Gestaltung der Hochschule von Lehrenden und Lernenden auch auf der obersten Verwaltungsebene zu garantieren. Die Wahl der studentischen Vizepräsidenten soll dabei in Form einer Direkt- bzw. Urwahl erfolgen und als gültig gelten, wenn mindestens fünfzehn Prozent aller wahlberechtigten Studierenden sich beteiligt haben. Wird das Quorum nicht erreicht, bleibt das Amt bis zur erfolgreichen Wahl eines Vizepräsidenten unbesetzt. Es ist maximal eine Wiederwahl möglich. Die Amtszeit des studentischen Vizepräsidenten beträgt zwei Semester.