Gerechte Besteuerung von Arbeitnehmer-Aktienoptionen (stock options)

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen in der vergünstigten oder kostenlosen Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter als Gegenleistung für ihre Arbeitsleistung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§2 I 1 Nr. 4 EStG).

Da die Besteuerung bisher erst im Zeitpunkt der Ausübung der Option greift, beinhaltet der Wert in diesem Zeitpunkt neben einer Entlohnung für die Arbeitsleistung auch Wertkomponenten, die sich aus der allgemeinen Entwicklung der Wirtschaft und der Wertpapiermärkte ergeben.

Die derzeitige Regelung der vollen Besteuerung des Differenzbetrages zwischen anteiligem Ausgabepreis der Option und dem Kurswert zum Zeitpunkt der Ausübung als Arbeitsentgelt wird nicht zuletzt deshalb als ungerecht empfunden, weil private Kapitalanleger, die stock options regulär am Kapitalmarkt erworben haben, den Wertzuwachs nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr nicht versteuern müssen. Eine vollständige Steuerfreiheit von Aktienoptionen für Mitarbeiter lehnen die die Jungen Liberalen ab, da sie gegen das Gebot der leistungsgerechten Besteuerung verstieße.

Daher halten die Jungen Liberalen eine Besteuerung im Zeitpunkt des Options-Erwerbs in Höhe des Differenzbetrages zwischen Marktwert und Ausgabepreis der Option für angemessen. Nur diese Differenz stellt den sogenannten geldwerten Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis dar. Wertsteigerungen der Option zwischen Erwerb und Ausübung sind damit keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und nur dann als Spekulationsgewinne zu besteuern, wenn zwischen Erwerb und Ausübung der Option weniger als ein Jahr vergangen ist.

Bei nicht an einer Börse notierten Gesellschaften bzw. Optionen ist deren theoretischer Marktwert nach den üblichen Verfahren zu ermitteln, wobei die in der Regel vorgegebene Bindungsfrist bis zur ersten Ausübbarkeit der Option ggf. wertmindernd berücksichtigt wird.