Gehörlose dürfen nicht auf taube Ohren stoßen

Das Gehörlosengeld nach Vorbild aus Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachen-Anhalt, Sachsen und Berlin ist auch in Niedersachsen einzuführen. Die auszuzahlende Summe soll dabei anhand landesspezifischer Faktoren bemessen werden, sollte jedoch nicht unter dem nordrhein-westfälischen Satz fallen, um eine sinnvolle Nutzung sicherstellen zu können.