Gegen ein generelles Tempolimit

Präambel

Die Jungen Liberalen Niedersachsen bekennen sich aus wirtschaftspolitischer Sicht zur Notwendigkeit der Effektivität von Straßenverkehr. Unternehmen und Privatpersonen werden durch politisch gewollte Zeitverzögerungen und Behinderungen im Straßenverkehr unnötige Kosten auferlegt. Ursache für diese verfehlten Entwicklungen sind durch mangelnde Infrastrukturinvestitionen entstehende Staus sowie durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Tempolimits entstehende Zeitverluste. Es wird Zeit für ein Umdenken in der Verkehrspolitik, weg von Überregulierung und rot- grünen Ideologien, hin zu mehr Wirtschaftlichkeit durch Eigenverantwortung und Freiheit nach liberalen Grundsätzen.

Die Jungen Liberalen verurteilen dabei den jüngsten Bundesparteitagsbeschluss der SPD zur Einführung eines bundesweiten Tempolimits von 130 km/h ebenso wie die durch die Lobby der französischen und italienischen Automobilkonzerne vorangetriebenen EU- weit harmonisierten Höchstgeschwindigkeit. Wir verurteilen aber auch alle nicht-liberalen Maßnahmen im niedersächsischen Verkehrministerium, das in den letzten Jahren ständig neue Tempolimits in Niedersachsen vorgesehen hat, anstatt Schilder aufzubauen oder durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen zu ersetzen.

Abschaffung der Richtgeschwindigkeitsverordnung als Hemmschuh der Effektivität

Am Anfang einer Kampagne für mehr Tempo sollte die Abschaffung der antiquierten Richtgeschwindigkeitsverordnung stehen, die für Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vorsieht und aus einer zeit stammt, zu der bauartbedingt kaum ein Kraftfahrzeug mehr als 20 km/h schneller fahren konnte, als diese Richtgeschwindigkeit. Die Richtgeschwindigkeitsverordnung erwiest sich daher immer mehr als Hemmschuh für einen ungehinderten Verkehrsfluss und dient nur vordergründig der Verkehrssicherheit, im Kern bedient sie aber die Interessen der Versicherungskonzerne, die mittels geltender Rechtssprechung bei Unfällen mit Geschwindigkeiten oberhalb der Richtgeschwindigkeit, Schäden des eigentlichen Unfallverursachers auf den schneller als 130 km/h fahrenden Unfallgegner abwälzen können. Dies führt in letzter Konsequenz zur Hochstufung beider Unfallbeteiligten hinsichtlich ihrer Versicherungsprämien. Zusätzlich führte die Richtgeschwindigkeitsverordnung in letzter Zeit vermehrt zu rechtlichen Auslegungsproblemen bei der Frage der Zulässigkeit der Festsetzung von Tempolimits oberhalb der Richtgeschwindigkeit, wie in dem begonnenen Pilotversuch auf der Autobahn 2.

1. Tempolimits sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

2. Sind Tempolimits aufgrund der baulichen Beschaffenheit der Verkehrswege, der Verkehrsdichte oder der Unfallhäufigkeit unvermeidbar, so sollten sie so hoch wie möglich angesetzt werden. Dabei sollten auch Geschwindigkeiten jenseits der alten Richtgeschwindigkeit, wie z.B. 160km/h kein Tabu darstellen, wenn es um einen reibungslosen Verkehrsfluss geht.

3. Sind Tempolimits erforderlich, so sollte nach Möglichkeit auf flexible Regelungen, z.B. durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen, zurückgegriffen werden.

Sofortprogramm gegen Zeitverzögerungen und Behinderungen im Straßenverkehr

Zeitverzögerungen und Behinderungen im Straßenverkehr und dadurch entstehende Kosten (z.B. durch zusätzlichen Benzinverbrauch in Staus oder längere Fahrzeiten für Lieferpersonal und Speditionen und damit geringere Produktivität dieser Unternehmen) der Straßenverkehrsteilnehmer verursacht durch Staus sowie durch Verkehrberuhigungsmaßnahmen sind mittels eines Sofortprogramms mit folgender Agenda weitgehend zu reduzieren:

1. Ideologisch bedingte Behinderungen im Straßenverkehr, die ohne bauliche Maßnahmen und damit kostengünstig rückgängig gemacht werden können, sind sofort abzuschaffen.

2. Finanzmittel der öffentlichen Hand sollten künftig prioritär gezielt in den dringend notwendigen Ausbau der Straßeninfrastruktur fließen, um künftig Staus zu vermeiden oder wenigstens weitgehend zu verringern, und weniger für Straßenrückbau und andere Maßnahmen der Verkehrberuhigung wie z.B. Bus- Caps, Verkehrsinseln, Straßenblumenkübel und Betonschwellen auf der Fahrbahn ausgegeben werden.

3. Ausbauten sowie Instandsetzungsmaßnahmen am Straßennetz sind mit intensivem Personal7
und Geräteeinsatz sowie effektivster Zeitnutzung durchzuführen, um entstehende Verkehrbehinderungen auf absolut minimale Zeiträume zu begrenzen.