Für eine wirksame Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich

Jede vierte Frau in Deutschland wird im Laufe ihres Lebens Opfer von Gewalt durch ihren Lebenspartner. Vielfach erleben Kinder diese Gewalt gegen ihre Mütter mit. Allein in Niedersachen sind 75 Prozent aller Frauen mit dem Täter bekannt oder sogar verwandt. Gewalt im sozialen Nahbereich ist meistens kein einmaliges Ereignis, sie wiederholt sich. Häufigkeit und Intensität eskalieren oftmals mit der Zeit. Frauen erleben diese Gewaltbereitschaft der Männer nicht nur physisch, sondern auch psychisch.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen unterstützen zwar den Aktionsplan des Landes Niedersachen bzw. den nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, der eine enge Vernetzung der einzelnen Hilfsangebote vorsieht.

Wir kritisieren jedoch, dass es in Niedersachen zu viele Projekte gibt, die untereinander eine mangelnde Koordination und Selbstkontrolle aufweisen. Außerdem gibt es in der Handhabung dieses Problems große Unterschiede zwischen den Städten einerseits und den Landkreisen / Gemeinden andererseits. Da die Häufigkeit dieses Deliktes hier geringer ist, wird die häusliche Gewalt ausschließlich als ein „städtische Phänomen“ abgetan.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich deshalb für folgende Maßnahmen ein:

  • Einführung von Koordinierungsstellen
  • Eine gesicherte finanzielle Ausstattung
  • Beratung von Frauen für Frauen
  • Zeitnahe Beratung im konkreten Fall um das Schuldbewusstsein der Täter zu aktivieren und zu nutzen.
  • Einführung einer speziellen Anti – Gewalt – Therapie als Strafmaßnahme.
  • Entwicklung und Anwendung eines landesweiten Interventionsprojektes. In diesem Zusammenhang kann das Hannoversche Interventionsprojekt HAIP Vorbildcharakter einnehmen.

Am Beispiel von HAIP kann mit Hilfe eines Mediators / einer Mediatorin gemeinsam mit dem
(EHE-) Partner vertragliche Vereinbarungen über die Voraussetzungen (Beratung, Training, Therapie) für ein zukünftiges, gewaltfreies Zusammenleben oder Vereinbarungen über eine gütliche Trennung verhandelt, gegebenenfalls auch über eine Wiedergutmachung erstellt werden. Die Einhaltung der Vereinbarungen wird im Nachhinein überprüft.

Weitere Vorteile von HAIP sind:

  • Hilfe bei der Bearbeitung des erlittenen Traumas.
  • Unterstützung bei der Veränderung von opfertypischen Beziehungsmustern.
  • Bei Trennungsabsichten auch Unterstützung bei konkreten Schritten in der Eigenverantwortlichkeit.
  • Einzelberatung, soziales Training, in denen die Täter mit ihrem Verhalten konfrontiert und zum Umlernen motiviert werden, und / oder Wiedergutmachungsverträge sollen Verhaltensänderungen erwirken:
  • Auf die Täter soll Druck ausgeübt werden, um deren Motivation zu steigern, ihr Verhalten zu ändern. (Täter nehmen erfahrungsgemäß selten freiwillig Beratung, Therapie oder Verhaltenstraining in Anspruch).
  • Durch die „Berücksichtigung des Nachtatverhaltens im drohenden Strafverfahren“ werden sie entweder zur Teilnahme am „Sozialen Trainingsprogramm“ und / oder zur Einhaltung von vertraglich abgesicherten Vereinbarungen motiviert, welche die individuellen Interessen der Opfer berücksichtigen.