Föderalismus reformieren

Die Jungen Liberalen setzen sich für die Rückführung von Gesetzgebungskompetenzen von der Bundesebene auf die Landesebene ein.

Wir setzen uns für einen lebendigen Föderalismus in Deutschland ein.

Folgende Bereiche sollen nicht mehr der konkurrierenden Gesetzgebung angehören:

Art 74 I GG:
1. das Vereinsrecht (Art. 74 I Nr. 3)
2. den städtebaulichen Grundstücksverkehr, das Bodenrecht, das Altschuldenhilferecht, das Wohnungsbauprämienrecht, das Bergarbeiterwohnungsbaurecht und das Bergmannssiedlungsrecht (Art. 74 Nr. 18)
3. die Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr sowie die Erhebung und Verteilung von Gebühren oder Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen (Art. 74 I Nr. 24)
4. die Abfallwirtschaft und die Lärmbekämpfung (Art. 74 Nr. 24)
5. das Jagdwesen (Art. 74 Nr. 28)
6. der Naturschutz und die Landschaftspflege mit Ausnahme des Artenschutzes (Art. 74 Nr. 29)
7. die Bodenverteilung (Art. 74 Nr. 30)
8. die Raumordnung (Art. 74 Nr. 31)

Diese Bereiche sollen in Zukunft der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder zugehörig sein!