Finanzielle Entlastung für Studierende

Die finanzielle Lage der Studierenden wurde in den letzten Jahren, zunächst durch weniger Jobs aufgrund der Coronapandemie, dann durch die stark steigende Inflation und hohe Energiekosten, häufig schwieriger. Kurzfristige Hilfen sind zwar willkommen, bilden allerdings keine langfristige Lösung. Ebenso sind verschiedene Kriterien für die Rahmenbedingungen eines Studiums willkürlich gewählt und von starren Altersgrenzen geprägt.

Eine umfangreiche finanzielle Entlastung, sowie eine Anpassung der Rahmenbedingungen an ausschlaggebende Kriterien ist daher notwendig.

25 and out – Familienversicherung und Kindergeld anpassen

Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres kommen auf Studierende auf einen Schlag stark erhöhte Kosten zu, ohne dass es dafür zwingende oder ausschlaggebende Gründe gibt. Eine Mitgliedschaft in der familiären Krankenversicherung ist ab diesem Zeitpunkt regulär nicht mehr möglich und auch das Kindergeld wird nur bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt.

Für uns Junge Liberale bilden gerechte Aufstiegschancen die Grundlage einer guten Zukunft. Es kann daher nicht sein, dass in diesen beiden Fällen schlicht auf starre Altersgrenzen gesetzt wird und andere Kriterien kaum eine Rolle spielen. Wir fordern deshalb die Abschaffung dieser starren Altersgrenzen. Bis zur Einführung des elternunabhängigen Bafögs sollen, auch für ein übersichtliches und einheitliches System, die Regelungen für den BAföG-Bezug, exklusive der familiären Verhältnisse, analog gelten, solange es sich um ein Vollzeitstudium handelt.

Durch die analoge Anwendung dieser Regelungen würden wichtige Kriterien wie eine Schwangerschaft, die Erziehung der eigenen Kinder, Gremientätigkeiten als gewählte Vertreter der Studierendenschaft, das Nichtbestehen einer Prüfung oder Auslandssemester berücksichtigt werden und nicht zu einer finanziellen Belastung werden.

Auch für das Kindergeld gilt derzeit eine nahezu starre Altersgrenze bis zum 25. Lebensjahr. Hier fordern wir ebenfalls, bis zur Einführung des elternunabhängigen BaföGs, die Regeln für den BaföG-Bezug, exklusive der familiären Verhältnisse, analog anzuwenden, allerdings nur solange, wie ein tatsächlicher Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern besteht.

Studienkredite

Aufgrund der fehlenden Elternunabhängigkeit des Bafögs müssen viele Studierende derzeit noch einen Kredit der KfW in Anspruch nehmen. Die KfW ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und sollte mit Bildung keinen Profit machen. Auch wenn die Zinssätze derzeit niedriger sind als marktübliche, fordern wir die generelle Abschaffung von Zinsen bei Studien- sowie Bildungskrediten, solange die monatliche Auszahlungshöhe den Förderungshöchstsatz von BaföG nicht um mehr als 30% überschreitet. Bei Krediten für Studiengebühren, beispielsweise für Masterstudiengänge, ist eine Obergrenze von 10.000,00€ ebenfalls nicht mit einem Zinssatz zu versehen. Außerdem fordern wir für in Zukunft abgeschlossene KfW- Studienkredite, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, Studierenden bei Vertragsabschluss die Möglichkeit einer Festsetzung des Zinssatzes in der Auszahlungsphase anzubieten, damit die Zinsen in Krisenzeiten nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung werden.

Unser Ziel bleibt hierbei weiterhin allen Studierenden, unabhängig vom Elternhaus, den Zugang zu BaföG zu ermöglichen und Studienkredite weitestgehend überflüssig zu machen.