Direktwahl der Schulsprecher

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die niedersächsische Landesregierung auf, § 1 (Wahlberechtigung und Wählbarkeit) der Verordnung über die Wahl von Schülervertretungen in Schulen dahingehend zu präzisieren, daß die Schulsprecher von der Schülerschaft direkt in freien, geheimen und unmittelbaren Wahlen (in der Vollversammlung) gewählt werden. Daraus ergäbe sich ein Einschub als § 1 Abs 1: “Wahlberechtigt ist jeder Schüler der Schule” Der bisherige Text des § 1 wird zu § 1 Abs. 2.

Weiter fordern wir daß sich Kandidaten, Schülerschaft und Lehrer einem ehrlichen und fairen Wahlkampf stellen. Hierfür ist den Kandidaten von der Schulleitung Unterrichtszeit zur Durchführung von Wahlkampfveranstaltungen zur Verfügung zu stellen, die ein notwendiges Mindestmaß nicht Überschreiten sollte. Hierzu schlagen wir vor jedem Kandidaten 15 Minuten der Unterrichtszeit für eine Vorstellung bei der Schülerschaft zu geben. Weiterhin hat die Schulleitung eine Unterrichtsstunde für die Durchführung einer Diskussionsrunde unter den Kandidaten zu genehmigen.