Cytotec – irgendwo zwischen Besorgnis und Hysterie

Wir fordern einen verantwortungsvollen Umgang beim Einsatz des Magenschutzmittels Cytotec zur Einleitung von Geburten. Dazu gehört:

-die vollumfängliche Umsetzung der bereits bestehenden Aufklärungspflicht vor der Einnahme des Medikaments; namentlich die Information, dass das Medikament nicht zur Einleitung von Geburten zugelassen ist, ein Wehensturm häufiger als bei für diesen Zweck zugelassenen Medikamenten vorkommen kann und welche Alternativen bestehen.

– die schnelle Zulassung des Präparats „Angusta“, welches denselben Wirkstoff (Misoprostol) enthält, aber niedriger dosiert ist.

– die Durchführung aussagekräftiger Studien im Bereich der Geburtshilfe. Orientierung kann die jüngste Studie der Universität Lübeck zum Einsatz von Cytotec bei Geburten bieten. Mangels Untersuchungen kann nicht hinreichend eingeschätzt werden, ob das Nutzen-Risiko-Verhältnis positiv ist. Wie viele Gehirnschäden bei Kindern, Gebärmutterrisse oder auch Todesfälle auf Cytotec oder aber auf andere Umstände zurückgeführt werden können, ist unbekannt.

– eine schnelle Aktualisierung der seit Jahren abgelaufenen Leitlinien zur Anwendung von Prostaglandinen in Geburtshilfe und Gynäkologie.

– entweder ein Austausch zwischen dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft oder eine Meldepflicht beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte, wenn Cytotec eingesetzt worden ist und schwerwiegende, zu einer Notoperation führenden Folgen eingetreten sind. Dies ist erforderlich, um die Fälle auf Grundlage der Daten anschließend auf ihre Ursachen hin untersuchen zu können – ob die schweren Folgen also durch das Präparat oder aber eine Kombination aus mehreren Umständen verursacht worden sind.

– bei der Verabreichung zunächst die Dosierungsempfehlung der Weltgesundheitsorganisation zu beachten oder das niedriger dosierte Präparat „Angusta“ vorzuziehen.

– Im Anschluss an die Nutzung von Cytotec eine adäquate Überwachung und Betreuung von Mutter und Kind zu gewährleisten