Antrag zum niedersächsischen Polizei- und Ordnungsrecht

Der Begriff der „öffentlichen Ordnung“ ist aus dem Niedersächsischen Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) wieder zu streichen. Der Gesetzgeber und die von ihm ermächtigten Stellen können gegebenenfalls für einen Ersatz durch ordnungsrechtliche Einzelregelungen in entsprechenden Bereichen sorgen.