Juni 2020: Männerwelten

Fünf Männer sitzen eng beieinander um einen runden Tisch gedrängt. Der Tisch quillt mit Gesetzestexten über. Die Diskussion ist hitzig.

M1: Artikel 3 des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilha-…

M2: Ich will Zwei.

M3: Und wer geht?

M1: Artikel 2 des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männ-…

M4: Ich will Eine.

M3: Und wer geht?

M1: Artikel 1 des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Priv-…

M5: Null.

M3: Und wer kommt?

M5: Null.

M3: Gut. Lies mal vor, was wir haben.

Der Vorhang geht zu. Bierflaschen werden geöffnet. Anstoßen und ein Rülpser. M1 spricht aus dem Off.

M1: Nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst setzen wir uns das Ziel null Frauen in den Vorstand zu befördern. Im Vorstand ist kein Platz für eine weitere Person. Darüber hinaus hält es der Aufsichtsrat nicht für im Interesse der Gesellschaft höhere Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand festzulegen. Daher ist die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand weiterhin null.

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Die vorletzten Sätze finden wir im Geschäftsbericht eines DAX-Konzerns. Den Vor-vorletzten so ähnlich in einigen anderen Begründungen zur Mitteilungspflicht einer Zielgröße an Frauen im Vorstand. Nach Recherchen der Allbright-Stiftung haben sich 53 von 160 Unternehmen die Zielgröße von null Frauen im Vorstand gesetzt. Solche Zielsetzungen werfen auf die Diskussion um die gläserne Decke ein anderes Licht. Wenn diese 53 Unternehmen ausdrücklich erklären in den nächsten Jahren keine Frauen in den Vorstand aufnehmen zu wollen, wie kann eine Frau einen Vorstandsposten erreichen? Liegt es an der gesetzlichen Pflicht, dass sich ein Drittel der Unternehmen absichtlich das niedrigste Ziel setzt oder macht das Gesetz erst eine Undurchlässigkeit sichtbar? So oder so meinten Frau Lambrecht (BMJV) und Frau Giffey (BMFSFJ) in diesem Monat mehrere Verschärfungsoptionen androhen zu müssen, die leider mehr als den überlangen Namen des Gesetzes betreffen. Eine Ausweitung auf alle paritätisch mitbestimmten Unternehmen, eine verbindliche Quote für die Vorstandsebenen und Bußgelder im Falle einer Nichtbefolgung stehen auf der Liste der Ministerinnen. Unberücksichtigt bleiben bei der Bewertung der Unternehmen dabei die Zahlen für die zwei Führungsebenen unter dem Vorstand. Deren Erfolgszahlen sind deutlich vielversprechender und würden in Zukunft für einen Vorstandsposten qualifizieren. Rund ein Drittel der MDAX- und DAX-Unternehmen setzen sich für die erste Führungsebene die Zielgröße von 30%, dieselbe Zielgröße wird für die zweite Führungsebene von 47% der MDAX und 41% der DAX-Unternehmen angepeilt. Das spricht dafür, dass die Unternehmen ihre Personalplanung sehr genau im Blick haben und in einem realistischen Tempo für mehr Diversität in den Führungsebenen hinarbeiten. Eine Quotierung auf Vorstandsebene – ohnehin die große Rüge nach nur fünf Jahren Zielsetzungen – würde diese eigene Personalplanung konterkarieren. Grund für diesen Anstieg an Frauen in Führungspositionen ist dabei nicht (nur) die gesetzliche Aufforderung zum Setzen einer Zielgröße, sondern – wenn man so will – der Markt. So sind die ESG-Kriterien (Environment, Social, Government) für Investorinnen und Investoren stärker ins Blickfeld geraten; vielleicht hat auch die Erkenntnis Einzug erhalten, dass die Arbeit und die Kommunikationsstrukturen in divers strukturierten Teams regelmäßig effektiver sind. Oder Frauen in Führungspositionen doch von gesellschaftlichem Interesse sein können.

 

Frauenwelten

Wie das sein kann, zeigt derzeit das Black-Lives-Matter Movement. Von drei Frauen in den USA gegründet, treten auch in der deutschen Öffentlichkeit ungewöhnlich viele weibliche Vorbilder hervor. Während in Corona-Fragen bei 47% Ärztinnen nur 22% weibliche Expertinnen zu medizinischen Fragestellungen interviewt werden, kamen in dem ARD-„Brennpunkt“ zu Rassismus der Carolin-Kebekus-Show zehn Frauen und sieben Männer über ihre Rassismuserfahrungen zur Sprache. Weibliche Vorbilder wie Harriet Tubman, bekannteste afroafrikanische Fluchthelferin ab 1849 und spätere Aktivistin der Frauenrechtsbewegung, Claudette Colvin und Rosa Parks, deren Weigerungen ihren Sitzplatz abzugeben als Auslöser der Schwarzen Bürgerrechtsbewegung in den 60er Jahren gelten, Marsha P. Johnson und Sylvia Rivera, die als Transwomen of Color mit ihrer Wehrhaftigkeit den Startschuss zu den Stonewall-Unruhen gaben, werden immer wieder in den Vordergrund gerückt. Das Hashtag #sayhername als Vorläufer von #saytheirnames schlug Wellen, um auch für den Fall von Breonna Taylor rechtsstaatliche Konsequenzen einzufordern.

Hintergrund von all dem ist das Bekenntnis der Bewegung zur Bekämpfung von Intersektionalität. Die Relevanz von Intersektionalität, also das Zusammentreffen mehrerer Diskriminierungsmotive, ist mittlerweile ganz überwiegend bei allen Antidiskriminierungsbewegungen angekommen. Durch die Liberalisierung der Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten war ein Austausch und eine Verbindung der Aktivistinnen und Aktivisten möglich. Die frühere Paarung von Rassismus neben Feminismus oder Antirassismus neben Sexismus wird heute immer häufiger von der Erkenntnis überholt, dass alle Arten von Diskriminierung ähnlichen Strukturen folgen – Diskriminierung der gemeinsame Nenner und gemeinsame Gegner ist. Das gilt nicht nur für ein Zusammentreffen von weiblich + PoC, sondern auch von männlich + PoC.

 

Letzteres wurde im Fall von Amy Cooper deutlich. „Ich bin im Central Park und hier ist ein Mann, afroamerikanisch, der mich filmt und mich und meinen Hund bedroht.“ Amy Cooper wusste, was sie tut. Sie hatte keine Lust auf ihr eigenes ordnungswidriges Verhalten hingewiesen zu werden und rief die Polizei. Sie wollte den Mann schnellstmöglich loswerden und begann ein Spiel mit Verletzlichkeiten: Seiner Identität als BPoC und seiner Identität als Mann. Ihre eigene potentielle Fragilität – die, der vermeintlich bedrohten Frau – machte sie sich zu eigen. Dieser unüberlegte Kurzschluss ist Ausdruck vorgefertigter Stereotypen mit jeweils zwei Seiten einer Medaille. Der starke Mann ist gleichzeitig auch der gefährliche Kriminelle mit einem unvorhersehbaren Aggressionspotential. Die schwache Frau ist das vertrauenswürdige Opfer männlicher Übermacht. Und mit einer großen Prise Rassismus wird der Schwarze Mann unberechenbarer als der weiße und die weiße Frau schutzwürdiger als „die Anderen“. Dass die Kriminalitätsstatistik tatsächlich mehr männliche Täter und mehr weibliche Opfer sexualisierter Gewalt erfasst, ändert nichts daran, dass der Großteil an Männern nicht kriminell ist. Oder an der Frage, wie viel männliche Kriminalität auf eine gesellschaftlich anerzogene Kanalisation von Emotionen zurückzuführen ist.

Alleine in diesem Jahr wurden in den USA 415 Männer und 13 Frauen von der Polizei erschossen. Nach einer repräsentativen Studie der europäischen Grundrechteagentur gaben 14% der Schwarzen Menschen in Deutschland an, in den letzten fünf Jahren racial profiling durch die Polizei erlebt zu haben. Die meisten davon Männer. Dass mehr Männer als Frauen betroffen sind, eröffnet eine intersektionelle Dimension: Ein mit Rassismus kumulierender Sexismus schreibt deutschen Black Men of Color ein höheres Kriminalitätspotential zu als einem weißen Mann oder einer Schwarzen Frau.

 

Transwelten

Die feministischen Bewegungen sind durchwachsener und können sich nicht so eindeutig zur Intersektionalität bekennen, wie es die BLM-Organisation tut. Neben liberalen, sozialen oder linksradikalen Stimmen ist der Feminismus nicht frei von Rassismus, Homophobie oder Transfeindlichkeit und muss sich mit der eigenen Geschichte und aktuellen Praxis kritisch auseinandersetzen. Jüngster Fall war in diesem Monat die Twitter-Äußerung von J.K.Rowling und die darauffolgende Diskussion um Terfs (Trans-exclusionary radical feminist). Im Sinne eines radikalen Feminismus versteht diese Minderheit den Feminismus ausschließlich als Kampf um Rechte für cis-Frauen. J.K. Rowling wurde nach ihrer Äußerung und einer intensiven medialen Debatte pauschal dieser Gruppierung zugeordnet. In der Tat bewegt sie sich auf dem schmalen Grad die unterschiedlichen Sexismuserfahrungen von cis-Frauen und Trans-Frauen nicht zu verwischen und dabei gleichzeitig Trans-Frauen nicht das Frausein abzusprechen. Ganz in der Nähe der Annahme, cis-Frauen müssten besonders vor Trans-Frauen geschützt werden, bewegte sich diesen Monat auch der konservative Feminismus in den UK. Laut einem der Sunday Times vorliegenden Dokument will die britische Regierung bald besondere Schutzmaßnahmen auf Frauentoiletten für cis-Frauen vor Transfrauen vorstellen. Alternativ könnte die seit zehn Jahren bestehende liberal-feministische und transfreundliche Gesetzeslage einfach beibehalten werden: Auf ausdrücklichen Widerspruch von cis-Frauen mit sexualisierter Gewalterfahrung können Transfrauen kurzweilig daran gehindert werden gleichzeitig die Toilette zu nutzen.

Was liberaler Feminismus auch bedeuten kann, zeigte Anfang Juni die Berliner Abgeordnete Maren Jaspar-Winter (FDP) mit ihrem erfolgreichen Antrag zur Erweiterung des Landesgleichstellungsgesetzes um Richterinnen und Richter. Voran kommt auch die Forderung des letzten Blogs die sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt im syrischen Bürgerkrieg rechtsstaatlich zu verfolgen. Jedenfalls hat das European Center for Constitutional und Human Rights beim Generalbundesanwalt eine Strafanzeige gegen neun syrische Funktionäre eingereicht, mit dem Ziel die systematische, institutionelle Begehung von Sexualverbrechen rechtlich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuordnen. Und auch das Bundesverfassungsgericht war wieder einmal das Aushängeschild von Gleichberechtigung und Rechtsstaatlichkeit, als es urteilte, dass das uneheliche Kind eines von den Nationalsozialisten verfolgten Juden sich auch auf die deutsche Staatsangehörigkeit seines Vaters berufen können müsse. Die vorherigen Instanzen hatten aufgrund der Unehelichkeit alleine die US-amerikanische Staatsangehörigkeit der Mutter für relevant gehalten.