Junge Liberale Niedersachsen fordern die Streichung des Begriffes „Rasse“ aus dem Grundgesetz

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Streichung des Begriffes „Rasse“ aus Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes sowie aus dem gleichlautenden Art. 3 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung. Darin heißt es, dass niemand wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden dürfe. Dies steht seit 1949 im Grundgesetz und sollte den Rassentheorien der Nazis entgegenstehen.

„Unser Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass Menschen in Rassen einteilbar wären. Diese Ansicht war noch nie haltbar und spaltet auch heute noch Gesellschaften“, so der Landesvorsitzende des FDP-Jugendverbandes Lars Alt.

„Sprache prägt Denken. Rassismus lässt sich nicht bekämpfen, wenn selbst unsere Verfassung den Rassebegriff beibehält. Einige europäische Länder wie Frankreich und Finnland haben den Begriff inzwischen komplett aus ihren nationalen Gesetzen verbannt. Das Land Brandenburg spricht in seiner Verfassung von Diskriminierung aus rassistischen Gründen; das Land Thüringen von Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, um Rassimus juristisch zu fassen. Die Streichung des Begriffes darf nämlich nicht zur Schutzlosigkeit bei rassistisch begründeten Ungleichbehandlungen führen. Die Bundesebene und Niedersachsen sollten sich daran und an den europäischen Kolleginnen und Kollegen ein Beispiel nehmen“, erklärt Alt, der auch Mitglied im Landesvorstand der FDP Niedersachsen ist.