GroKo plant Anschlag auf kommunale Demokratie – Junge Liberale kritisieren geplante Gesetzesänderung

Die seit November amtierende Landesregierung aus SPD und CDU will laut Koalitionsvertrag das Kommunalverfassungsgesetz ändern. Eine Fraktionsbildung soll in den kommunalen Parlamenten im Land künftig erst ab drei Fraktionsmitgliedern möglich sein. Bisher reichen dafür zwei Mandatsträger aus.

Der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen, Lars Alt, erklärt dazu: „Die geplante Anhebung der Mindestgröße von Fraktionen ist für die Jungen Liberalen nichts Geringeres als ein Anschlag auf die kommunale Demokratie. Die große Koalition in Hannover will ihre Dreiviertelmehrheit im Landtag dazu ausnutzen, um Minderheitenrechte einzuschränken und kleine sowie mittelgroße Parteien massiv zu schwächen. Ohne Fraktionsstatus sind Fraktionen noch nicht einmal in den Ausschüssen stimmberechtigt. Damit wird auch das Engagement in Wählervereinigungen und anderen Bürgerinitiativen unattraktiv.“

Während sich die große Koalition von der geplanten Gesetzesänderung eine Entschlackung der Entscheidungsprozesse erhofft, befürchtet die FDP-Jugendorganisation eine Beschneidung der Minderheitenrechte. Dazu erklärt Alt: „Von einer mangelnden Arbeitsfähigkeit und Zersplitterung kommunaler Gremien kann keine Rede sein. Vielmehr profitiert die kommunale Gesellschaft von der Vielfalt der Meinungen. Ich halte die angestrebte Regelung auch nicht für verfassungskonform.“ 

Alt will notfalls eine Verfassungsklage prüfen: „Die Anforderungen an die Fraktionsstärke sollen – auch anders als in anderen Bundesländern – losgelöst sein von der Größe der kommunalen Vertretung. Dies bedeutet, dass in vielen Stadt- und Gemeinderäten deutlich zweistellige Ergebnisse erzielt werden müssen, um einen Fraktionsstatus zu erhalten. Solche Wahlergebnisse sind für einen Fraktionsstatus noch nicht einmal im Landtag oder Bundestag erforderlich – obwohl dort noch deutlich höhere Anforderungen an die Funktionsfähigkeit eines Parlamentes zu stellen sind. Sollten SPD und CDU dieses Gesetz verabschieden, bedeutet dies einen massiven Eingriff in unsere Arbeit vor Ort. Ich werde deshalb auch als Mitglied des FDP-Landesvorstandes eine entsprechende Klage anregen.”