Schluss mit dem Dreiklassenwahlrecht – JuLis wollen kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige

Am heutigen Donnerstag entscheidet der niedersächsische Landtag über einen Antrag zum kommunalen Wahlrecht für Drittstaatenangehörige. Die Jungen Liberalen (JuLis) Niedersachsen begrüßen diesen Vorschlag als Stärkung der Willkommenskultur in Niedersachsen.

Lars Alt, der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen, erklärt dazu: „Wer in Deutschland lebt, sollte die Politik in seiner unmittelbaren Nachbarschaft auch mitbestimmen dürfen. Uns ist völlig schleierhaft, warum die CDU hier weiter an einem Dreiklassenwahlrecht bestehend aus deutschen Staatsbürgern, kommunalwahlberechtigten EU-Bürgern und wahlrechtslosen Drittstaatsangehörigen festhält. Bereits in der ersten Beratung zu diesem Antrag im Februar hat die CDU ihr fehlendes Verständnis für Integration und Partizipation offenbart. Wir hoffen, dass der Beschluss in der heutigen Plenarsitzung von allen Landtagsfraktionen mitgetragen wird. Die Zustimmung würde ein echtes Demokratiedefizit in Niedersachsen beheben. Für uns gibt es keinen Grund, warum ein EU-Bürger, der seit drei Monaten in Niedersachsen lebt, an Kommunalwahlen teilnehmen darf, während seinem Nachbarn, der aus einem Drittstaat stammt und seit Jahren in Niedersachsen wohnt, dieses Recht verwehrt bleibt.“

Alt erklärt dazu weiter: „Viele Ausländer, vor allem mit türkischer Herkunft, wohnen, leben und arbeiten bereits in der dritten Generation in Deutschland. Sie sind von politischen Entscheidungen genauso betroffen wie deutsche Staatsbürger – und deshalb sollten sie auch bei der nächsten Kommunalwahl wählen dürfen.

Die Ermöglichung des Wahlrechts für Drittstaatsangehörige fördert die politische Beteiligung und damit auch die Integration unserer Mitbürger; sie rückt sie in die Mitte unserer Gesellschaft. Deutschland gehört zu einer traurigen Minderheit in Europa, denn schon heute haben 16 der 28 EU-Mitgliedsstaaten in verschiedenen Formen ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige realisiert. Es wird Zeit, dass die Kultur der Abschottung zu den Akten gelegt und durch eine echte Willkommenskultur ersetzt wird. Partizipation und Integration müssen Hand in Hand gehen, denn zu Bürgerpflichten gehören auch Bürgerrechte”, erklärt Alt abschließend.

Hintergrund: Der Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht eine Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vor. Bereits im Juni hatte die niedersächsische Landesregierung sich einer Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zur notwendigen Änderung des Art. 28 Grundgesetz angeschlossen.