Junge Liberale fordern Abschaffung des faktischen Kopftuchverbots für Lehrkräfte in Niedersachsen

Zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein pauschales Kopftuchverbot bei Lehrkräften nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar ist, erklärt der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen Niedersachsen (JuLis), Lars Alt: „Ein religiös-weltanschaulich offener Staat zwingt seinen
Bürgern kein religionsloses Äußeres vor, sondern bringt die religiös-weltanschauliche Vielfalt auch durch seine Staatsdiener zum Ausdruck.“

Das niedersächsische Schulgesetz sieht bisher kein generelles Kopftuchverbot vor, allerdings dürfen Lehrerinnen, die islamische Religion unterrichten, ihr Kopftuch bislang ausschließlich während dieses Faches im Klassenraum tragen.

Alt fordert dazu: „Wir wollen, dass Lehrerinnen mit Kopftuch auch außerhalb des Religionsunterrichts unterrichten dürfen. Dürfen sie es weiter nicht, ist dies faktisch ein Berufsverbot. Der Hinweis des Kultusministeriums, dass von derzeit 32 Lehrkräften in Niedersachsen an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, die das Fach Islamische Religion unterrichten, nur eine Lehrkraft ein Kopftuch trägt, ist nicht zielführend. Viele Studentinnen der islamischen Theologie, auch in Osnabrück, studieren nämlich erst gar nicht auf Lehramt, weil sie davon ausgehen, mit Kopftuch nicht eingestellt zu werden.“

„Die Jungen Liberalen wollen deshalb eine Abschaffung des faktischen Kopftuchverbots für Lehrkräfte in Niedersachsen. Kopftücher begründen weder pauschal Zweifel an der Eignung von Lehrkräften, noch gefährden sie den Bildungsauftrag der Schulen in Niedersachsen.“, erläutert Alt abschließend.