Unser Umgang mit dem Schultrojaner


Nachdem Markus Beckedahl vorgestern auf Netzpolitik.org einen Artikel über Schnüffelsoftware auf Schulcomputern veröffentlicht hat, war für uns klar zu diesem Thema aktiv zu werden. Während wir uns darauf verständigt haben, eine Pressemitteilung rauszugeben, wollten wir gleichzeitig unsere gute Verzahnung in die FDP-Landtagsfraktion nutzen.

Dazu haben wir unseren JuLi-Landtagsabgeordneten Björn Försterling alarmiert, der ebenfalls nicht mit einer Reaktion gezögert hat. Als Konsequenz auf den öffentlich gewordenen “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” hat er zwei “kleine Anfragen” formuliert.

In der ersten Anfrage geht er im Besonderen auf die Datenschutzrechtlichen Aspekte eingeht. Die Kernfragen lauten:

  1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll diese Software zum Einsatz kommen?
  2. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Software keine weiteren Daten der Schulen an die Schulbuchverlage übermittelt?
  3. Ist die Software bereits bereitgestellt worden und beabsichtig die Landesregierung die Software vor der Anwendung dem Datenschutzbeauftragten zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen?

In der zweiten Anfrage geht er insbesondere auf die gestigenen Ausgleichszahlungen für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke sowie den absurd definierten maximal erlaubten Rahmen für Kopien im Schulunterricht ein:

  1. Wie beurteilt sie die ansteigenden Kosten vor dem Hintergrund zurückgehender Schülerzahlen und damit einhergehend auch einer Reduzierung der Vervielfältigungen?
  2. Wie beurteilt die Landesregierung das Digitalisierungsverbot vor dem Hintergrund des Medienkonzepts der Landesregierung und dem unterstützten Ausbau (u.a. durch das Konjunkturprogramm II) neuer medialer Unterrichtsmittel (z.B. Whiteboards)?
  3. Wie soll das Kopierverhalten an den niedersächsischen Schulen überprüft werden?

Wir sind jetzt gespannt auf die Antworten des Kultusministers Althusmann, insbesondere, da er ja derzeit auch Präsident der Kultusministerkonferenz ist.