Kirchenzuschüsse und Glücksspielstaatsvertrag müssen auf den Prüfstand!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen kritisieren Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) für seine sture Haltung bei der Modernisierung des Glücksspielstaatsvertrags. Auch die negative Stellungnahme des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU) bezüglich einer Modernisierung der Kirchenstaatsverträge stößt bei der FDP-Jugendorganisation auf Widerspruch.

Wir haben das Gefühl, dass die  CDU derzeit nicht besonders für Reformvorhaben zugänglich ist. Wer etwas verändern will, sollte konkrete Vorschläge machen und nicht alles beim Alten belassen. Wir begrüßen daher die Initiative der FDP-Landtagsfraktion, die gestern zu beiden Themen Reformvorschläge unterbreitet hat“, erklärt der Landesvorsitzende Matthias SEESTERN-PAULY.

Eine zentrale Forderung der FDP-Jugendorganisation ist hierbei die Liberalisierung des Lotterie- und Sportwettenmarkts. Im Zuge dieses Prozesses muss das staatliche Lotteriemonopol aufgelöst werden. Die Rolle des Staates soll ausschließlich in der Vergabe der Lizenzen und deren Auflagen, sowie dem Wirken gegen Spielsucht, liegen. Die Aufgaben des Staates werden weiterhin in den Händen der Länder liegen, wobei die Kooperation, ähnlich wie im heutigen Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland, wünschenswert ist.

„Durch das Lotterie- und Sportwettenmonopol, das von staatlichen Organisationen dominiert wird, ist der Wettbewerb im Bereich des Glücksspiels unterbunden. Um anderen – privaten – Wettbewerbern ebenfalls den Eintritt in den Markt zu ermöglichen, muss das Lotterie- und Sportwettenmonopol durch ein neues System, welches auf neu geschaffenen Lizenzen basiert, ersetzt werden. In diesem neuen System sollen alle Wettbewerber gleich behandelt werden, so dass die jetzigen Monopolisten keine privilegierte Stellung besitzen“, betont SEESTERN-PAULY.

Die Jungen Liberalen kritisieren gleichfalls den niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann für dessen Haltung in Bezug auf die Modernisierung des Kirchenstaatsvertrags. „Hier geht es  alleine in Niedersachsen um Zahlungen von über 40 Millionen Euro im Jahr. Generell spricht nichts dagegen, Kirchen finanziell zu unterstützen, allerdings müssten sie dann genauso behandelt werden, wie andere Wohlfahrtsverbände (z.B. Arbeiterwohlfahrt) auch. Die Kirche darf hier keinen Sonderstatus mehr haben“, betont der JuLis-Chef.