17 gute Gründe

Was genau spricht eigentlich dafür, liberal zu wählen?
Eine Frage, die sich normalerweise nicht unbedingt mit konkreten Gründen klären lässt. Denn liberal, dass ist nicht einfach eine weitere politische Richtung, sondern vielmehr ein Lebensgefühl.
Wer liberal ist, ist tolerant, nimmt seine Menschen wie sie sind, versucht nicht, sie zu erziehen oder sie zu allen möglichen Dingen zu zwingen.
In der Politik äußern sich diese Grundsätze liberalen Lebensgefühls zum Beispiel in Forderungen nach Abschaffung der Wehrpflicht, nach der Legalisierung von Cannabis oder – ja, oder nach einem konsequenten Eintreten für Bürgerrechte!

Der heutige Tag 1 nach der für die FDP sehr erfolgreichen Hessen-Wahl ist gleichzeitig der Tag Minus 250 vor der Bundestagswahl und damit sicherlich Anlass genug, einmal eine ganz besondere Bilanz aus gut 10 Jahren Bundesregierung ohne FDP-Beteiligung zu ziehen.

Die folgenden Angriffe auf Bürgerrechte und die individuelle Freiheit, auf das liberale Grundprinzip Leben und Leben lassen, auf eben all dass, was eine freie Gesellschaft ausmacht, sind zum Glück nicht alle Realität geworden. Wo dies nicht der Fall gewesen ist, lag das an der FDP, die blockieren konnte und das auch getan hat – oder an Gerichten, die einzelne Gesetze der Regierungen als ungesetzlich entlarvt hatten.

Die folgenden 17 verdammt guten Gründe, die FDP zu wählen, haben selbstverständlich SPD, CDU/CSU und Die Grünen zu verantworten:

  1. Terrorismusbekämpfungsgesetz „Schily II“ aus dem Jahr 2001: Dem Verfassungsschutz wird weitgehender Zugriff auf Kundendaten von Banken, Telekommunikationsunternehmen, Post und Luftfrachtunternehmen erlaubt – und zwar ohne Tatverdacht und ohne richterliche Prüfung.
  2. Mit dem Finanzmarktförderungsgesetz 2002 sind Banken verpflichtet Dateien aller Kunden mit Namen, Geburtsdatum, Verfügungsberechtigten, Einrichtungs- und Auflösungsdatum einzurichten, und die Daten dem Bundesamt für die Finanzaufsicht zugänglich zu machen. Der gläserne Bankkunde ist da, das Bankgeheimnis stark eingeschränkt.
  3. Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2003 können Krankenkassen umfassende und intime Kenntnisse über 60 Mio. Versicherte erhalten. Ohne strenge Zweckbindungsregelungen dürfen die Krankenkassen diese Daten nach verschiedenen Gesichtspunkten auswerten, der gläserne Bankkunde ist seitdem auch gläserner Patient.
  4. Die Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzeserlaubt die Kontrolle in Zügen oder auf Bahnhöfen im gesamten Inland, nicht nur in Grenznähe, ohne Verdacht und gegen Jedermann.
  5. Das Steueränderungsgesetz bereitet die elektronische Lohnsteuerkarte vor und schafft ein vollständiges elektronisches Register aller Bundesbürger beim Bundesamt für Finanzen, das aus Daten der Meldebehörden gespeist wird.
  6. Das Telekommunikationsgesetz 2004 macht bei Prepaid Angeboten Kundendatenspeicherung verbindlich. Zugriff auf die Daten sind Dank der sog. „Jokerabfrage“ für Behörden unbegrenzt möglich, wodurch unverhältnismäßig viele Daten Unbeteiligter und unverdächtiger Bürger erfasst werden.
  7. Das Passagierdatenabkommen (Mai 2004) erlaubt erstmals die Weitergabe von bis zu 34 verschiedenen Angaben von Fluggästen an die USA(später vom EuGH für nichtig erklärt).
  8. Das Gesetz über die Neuregelung von Flugsicherheitsaufgaben im Juni 2004 soll erlaubenPassagier-Flugzeuge, die im Verdacht stehen von Terroristen kontrolliert zu werden, abzuschießen(vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt).
  9. Im Jahr 2005 sind bereits 500.000 genetische Fingerabdrücke beim Bundeskriminalamt gespeichert; es werden 35.000 richterliche Erlaubnisse erteilt, um Telefongespräche abzuhören (1995 waren es nur 4.600) und etwa 3 Millionen Abfragen reiner Verbindungsdaten deutscher Behörden bei Telefongesellschaften und Internetprovidern abgerufen. Die Garantie auf einen persönlichen Schutzbereich für Geheimnis- und Intimsphäre ist dünn geworden.
  10. Das „Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder“ vom 22.12.2006, Rechtsgrundlage der sog. Anti-Terrordatei, erlaubt das Zusammenlegen einer Vielzahl von Datensätzen in einer gemeinsamen Datei beim BKA. Massive Kritik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bleiben von CDU/CSU und SPD ungehört, die das Gesetz gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linken verabschieden.
  11. 2007: Vorratsdatenspeicherung. Nachdem der Bundesrat mit den Voten der FDP-mitregierten Länder den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zunächst ablehnt, ebenso die heimliche Onlinedurchsuchung, beschließt der Bundestag am 9.11.2007 mit den Stimmen der großen Koalition das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen …“ Damit wird ab 2008 nachvollziehbar, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy, eMail oder Internet in Verbindung gestanden hat. Beim Handy wird auch der Standort des Nutzers mit gespeichert, jegliche Anonymisierungsdienste, insbesondere im Internet, sollen verboten werden.
  12. Im Rahmen der Pflegereform soll noch einmal die bereits bestehende, aber am Widerstand der Ärzte bislang praktisch gescheiterte, Meldepflicht für Komplikationen nach Schönheitsoperationen, Tätowierungen oä geregelt werden. Ziel ist es, (zunächst) in diesen Fällen eine finanzielle Eigenbeteiligung der medizinischen Folgekosten von Komplikationen einzufordern. Folgt man dieser Logik dürfte bald eine Erweiterung auch auf Sportunfälle, Alkoholfolgen etc. anstehen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wird schon jetzt ausgehöhlt.
  13. 7.08.2007: 41. Strafrechtsänderungsgesetz: Mit dem 41. StrRÄG wird erhält § 202c StGB die Fassung:
    Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er 1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder 2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    Damit steht nun das Werkzeug, nicht mehr die Straftat im Fokus der staatlichen Verfolgung. Dieselben Programme, mit denen man Passwörter knacken und EDV-Systeme angreifen kann, dienen aber auch dazu, diese zu schützen. Durch die neue gesetzliche Regelung, die Nutzung und Besitz derartiger Programme verbietet, steht der gesetzestreue Bürger weitgehend schutzlos Kriminellen gegenüber, die diese Programme weiter verwenden. Dabei kann die gesetzliche Regelung nicht mit Tatbeständen etwa aus dem Betäubungsmittelrecht verglichen werden, in denen der Besitz harter Drogen handlungsunabhängig unter Strafandrohung gestellt wird, weil dieser Besitz zu keinem denkbaren legalen Zweck genutzt werden kann. Die Pönalisierung des Besitzes und des Nutzens von Sicherheitsprogrammen, die überwiegend zu Zwecken des Selbstschutzes Anwendung finden, stellt eine neue Qualität staatlicher Eingriffsüberwachung dar. Mit derselben Begründung könnte der Besitz eines Küchenmessers, eines Hammers und nahezu der gesamten Technikabteilung jedes Baumarktes unter Strafandrohung gestellt werden. Ohne Zweifel kann mit einem Bolzenschussgerät nicht nur ein Gebäude erstellt, sondern auch ein Mensch verletzt werden.
  14. Neuauflage des Passagierdatenabkommens (s.o. 7.) wird im Bundestag gegen die Stimmen der FDP verabschiedet. Laut neuer Vereinbarung werden nun 34 Datenfelder – darunter Namen, Telefonnummern, Adressen, Kreditkarteninformationen, Kontonummern, Emailadressen, an Bord servierte Mahlzeiten und andere Details der Reservierungen für die USA – an die US Behörden weitergegeben. Das Abkommen sieht vor, dass die US Behörden die Information nicht von den Computern der Fluglinien „saugen“ werden, sondern dass die Daten „abgeliefert“ werden, und sie daher sehr viel leichter zugänglich sind. Die Fluglinien sollten die Datensätze innerhalb von 15 Minuten nach dem Start eines Flugzeuges von einem EU-Land in die Vereinigten Staaten an die US Behörden übermitteln. Diese Daten werden nach Ausreise aus den USA nicht wieder gelöscht, sondern sollen 15 Jahre lang gespeichert bleiben. Die FDP Bundestagsfraktion spricht sich massiv gegen diesen Dammbruch im Datenschutzrecht aus.
  15. BKA-Gesetz (20.06.2008): Das neue BKA-Gesetz (Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt) passiert in erster Lesung den Deutschen Bundestag. Nach dem Gesetzentwurf der CDU-SPD Bundesregierung sollen nunmehr Wohnungen video-überwacht, Computer online durchsuchtwerden dürfen. Das soll auch „präventiv“, also ohne konkreten Tatverdacht, möglich werden und dabei in Kauf genommen werden, dass Unschuldige und Unverdächtige mit überwacht werden, § 20 h Absatz 2.Auch Ärzte, Anwälte und Journalisten, die auf das besondere Vertrauensverhältnis zu Dritten angewiesen sind und selbst strenger Schweigepflicht unterworfen sind. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Kontrolle der Verwertbarkeit von Daten bei online-Durchsuchungen von Computern wird im Gesetzentwurf durch die Kontrolle durch zwei BKA Beamte ersetzt – die Überwacher sollen sich also selbst kontrollieren.
  16. Online-Durchsuchung (04.07.2008): Der Bundesrat hat mit den Stimmen der FDP-mitregierten Länder einen Vorstoß Bayerns zur Online-Durchsuchung zurückgewiesen. Nach den Vorstellungen des Entwurfs sollen Online-Durchsuchungen zur Strafverfolgung in der Strafprozessordnung zugelassen werden. Dabei soll auch das heimliche Betreten und Durchsuchen der Wohnung zulässig sein. Dieser Entwurf sieht einen völlig unzureichenden Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung vor. Auch die Regelungen über den Schutz von Berufsgeheimnisträgern verkannten in grober Weise das verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Angehörigen von bestimmten Berufen und denjenigen, die ihre Hilfe in Anspruch nehmen (müssen).
  17. Versammlungsfreiheit: Bayern hat als erstes Bundesland ein neues Versammlungsgesetz beschlossen, welches die Versammlungsfreiheit einschränkt. In anderen Bundesländern soll dieses Gesetz in ähnlicher Form eingeführt werden.

Möge diese Liste im Kopf behalten, wer mit dem Gedanken spielt, erneut rot, schwarz oder grün zu wählen. Wohin das führt, ist spätestens jetzt hoffentlich jedem klar – und sage niemand, ich hätte ihn nicht gewarnt!

Mein Dank für diese Liste, diese Sammlung von fürchterlichen Auswüchsen bedenkenlosen Staatsglaubens, wie er nun einmal in der Ideologie der drei großen Sozialdemokratischen Parteien enthalten ist, gilt dem FDP-Politiker und Rechtsanwalt Jens Beeck und Felix Bensmann, Landesprogrammatiker der Jungen Liberalen Niedersachsen, von dem ich diese Liste erhalten habe.

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