FDP fordert Legalisierung von Pyrotechnik in Fußballstadien – Junge Liberale Niedersachsen feiern Erfolg

Vor einem Jahr hatten die Jungen Liberalen Niedersachsen für Aufruhr gesorgt mit ihrer Forderung für einen „Pyro-Pass“ und die damit einhergehende Genehmigung von zuvor angemeldeten Rauchfackeln in abgegrenzten Stadionbereichen. Einen entsprechenden Antrag stellte die Jugendorganisation am Montag dem FDP-Bundesvorstand zur Debatte. Das Führungsgremium der Partei stimmte in Berlin dem Antrag zu.

Dazu erklärt der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen, Lars Alt: „Der Einsatz pyrotechnischer Mittel ist ein Bestandteil der Fankultur. Die FDP wie die Jungen Liberalen unterstützen deshalb den sogenannten „Chemnitzer Weg“ als Modellprojekt. Eine Legalisierung soll nur mit zuvor angemeldeten Rauchfackeln in einem abgegrenzten Stadionbereich umgesetzt werden. Explizit ausgenommen hiervon sind alle Feuerwerkskörper, Böller und nicht-löschbare Pyrotechnik, die unter das Sprengstoffgesetz fallen. Zudem müssen die entsprechenden bau-, haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen berücksichtigt werden.“

„Pyrotechnik darf nicht mit Gewaltbereitschaft gleichgesetzt werden. Das Verbot und die konsequentere Ahndung von Pyrotechnik haben die Stadien in den vergangenen Jahren nicht sicherer gemacht. Vielmehr wird die Pyrotechnik eher vermummt, eingeengt und zwischen vielen Fans gezündet und in vermeintlich freie Bereiche oder auf das Spielfeld geworfen. Ein kontrolliertes Abbrennen der bengalischen Lichter in dafür vorgesehenen Stadionbereichen würde einen erheblichen Sicherheitsgewinn bedeuten“, erläutert Alt weiter.

Der Vorsitzende der FDP-Jugendorganisation erhofft sich insgesamt mehr Dialogbereitschaft um den Konflikt zunehmender Gewalt in Fußballstadien lösen zu können: „Für uns sind präventive Maßnahmen sinnvoller als Bestrafung. Im Dialog mit Vereinen, Polizei und Fanclubs muss es gelingen, die Sicherheit der Stadionbesucher sicherzustellen bei gleichzeitiger Beachtung der Bürgerrechte. Eine Speicherung personenbezogener Daten für eine Art „Schatten-Führungszeugnis“ von Personen, die sich nachweislich nichts zu Schulden haben kommen lassen, lehnen wir ab. Die Praxis zeigt, dass aktuell nicht einmal Löschfristen für diese SKB-Dateien eingehalten werden. Fußballfans sind keine Verbrecher – auch für sie gelten Rechte und Gesetze.“